Diese Überlegung stellt sich in der Regel zu Beginn der Entscheidung darüber, welcher Bootsführerschein erworben werden sollte. Zusätzlich zu den Führerscheinen (SBF-See, SBF-Binnen) und den Befähigungsnachweisen (SKS, SSS, SHS) sind oft weitere Zertifikate (Funkzeugnis: UBI, LRC, SRC) für Skipper erforderlich. Wir werden dies im Verlauf dieses Leitfadens kurz erläutern.
Im Alltagsgebrauch werden normalerweise alle Nachweise als „Bootsführerschein“ bezeichnet. Tatsächliche Bootsführerscheine sind jedoch ausschließlich der SBF-See und der SBF-Binnen (und später erläutern wir auch das Bodenseeschifferpatent). Der SKS, SSS und SHS hingegen sind Befähigungsnachweise, die nur in speziellen Situationen erforderlich oder empfohlen sind und erst bei gewerblicher Nutzung zu einem Führerschein werden.
SBF-See oder SBF-Binnen
Am Anfang solltest Du dir folgende Fragen stellen
- Wo möchte ich Boot fahren? (Meer oder Binnengewässer)
- Welches Boot möchte ich fahren? (Motorboot oder Segelboot)
Die entscheidenden Bootsführerscheine im Freizeitbereich sind der Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) und der Sportbootführerschein See (SBF-See). Der SBF-Binnen ermöglicht es Ihnen, ein Sportboot auf den meisten Binnengewässern weltweit zu steuern. Der SBF-See berechtigt Sie dazu, an den meisten Küsten und auf hoher See weltweit ein Sportboot zu steuern.
SBF-Binnen unter Motor
Der SBF-Binnen unter Motor (M) ermächtigt dazu, Boote mit einer Länge von bis zu 20 Metern, die mit einem Verbrennungsmotor von mehr als 15 PS oder einem Elektromotor von mehr als 10,2 PS ausgestattet sind, auf deutschen Binnenwasserstraßen zu führen.
Ebenso ist der SBF-Binnen Motor (M) erforderlich, um ein Segelboot mit einem Motor (Verbrennungsmotor von mehr als 15 PS oder Elektromotor von mehr als 10,2 PS) zu führen, selbst wenn es ausschließlich unter Segeln betrieben wird.
Für Boote mit schwächeren Motoren ist in den meisten Binnengewässern kein Bootsführerschein erforderlich (außer in Ausnahmefällen, siehe unten).
SBF-Binnen unter Segeln
Die meisten deutschen Binnenwasserstraßen erlauben das Führen von Segelbooten ohne einen Bootsführerschein (Dennoch bevorzugen viele Bootsverleihe den Nachweis des SBF-Binnen unter Segeln oder eines anderen Segelscheins, bevor sie ein Segelboot vermieten)
In bestimmten Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg (wie der Havel-Oder-Wasserstraße, der Unteren-Havel-Wasserstraße und der Spree-Oder-Wasserstraße) ist der SBF-Binnen unter Segeln (S) für das Steuern eines Segelboots mit einer Segelfläche ab 6 m² erforderlich .
SBF-See
Der SBF-See ist ausschließlich für den Motorbetrieb gedacht, es existiert kein SBF-See für Segelboote. Wer auf See-Schifffahrtsstraßen ein Boot mit einem Verbrennungsmotor von mehr als 15 PS oder einem Elektromotor von mehr als 10,2 PS führen möchte, muss im Besitz des SBF-See sein.
Ebenso ist der SBF-See erforderlich, um ein Segelboot mit einem Motor (Verbrennungsmotor von mehr als 15 PS oder Elektromotor von mehr als 10,2 PS) auf einer See-Schifffahrtsstraße zu führen, selbst wenn das Boot ausschließlich unter Segeln betrieben wird.
Wie weit darf ich fahren? Der Geltungsbereich gemäß der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung sind die Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der „Drei-Seemeilen-Zone“ und die Fahrwasser innerhalb der „Zwölf-Seemeilen-Zone“.
Ferienpatent
Inhaber des SBF-Binnen, SBF-See oder des Sportküstenschifferscheins haben die Möglichkeit, beim Schifffahrtsamt am Bodensee gegen eine geringe Gebühr das sogenannte „Ferienpatent“ für maximal einen Monat pro Jahr zu beantragen. Während der Gültigkeitsdauer des Urlaubspatents von einem Monat dürfen sie auf dem Bodensee ein Boot führen, selbst wenn sie nicht im Besitz des Bodenseeschifferpatents sind. Diese Option richtet sich insbesondere an Touristen, die einmal im Jahr am Bodensee Urlaub machen und ein Boot steuern möchten, ohne sofort die Bodenseeschifferpatent-Prüfung ablegen zu müssen.
Befähigungsnachweisen
Für nicht kommerzielle Fahrten außerhalb der 12-Meilen-Zone besteht keine Verpflichtung zum Besitz eines Bootsführerscheins. Dennoch entscheiden sich viele Skipper dafür, Schulungen für fortgeschrittene Qualifikationsnachweise wie SKS, SSS und SHS zu absolvieren, um die erforderlichen Fähigkeiten für die Führung einer Yacht auf hoher See zu erwerben oder weil sie gewerbliche Fahrten anbieten möchten.
Funkzeugnisse
Ein Funkzeugnis ist erforderlich, wenn ein Funkgerät an Bord ist.
Um am Binnenfunk teilnehmen zu können, ist das UBI (UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) erforderlich.
Für Küstengewässer wird das SRC (Short Range Certificate) benötigt, sofern die Yacht mit UKW ausgestattet ist. Wenn man weltweit unterwegs ist und die Yacht mit Grenz-/Kurzwelle oder Inmarsat-Geräten ausgerüstet ist, wird das LRC (Long Range Certificate) benötigt. Das LRC schließt das SRC (Short Range Certificate) ein, jedoch nicht das UBI (Binnenfunk). Für das UBI ist stets eine separate Prüfung erforderlich.
UBI – UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Das UBI ermöglicht Ihnen die Bedienung einer UKW-Funkanlage in Binnengewässern.
SRC – Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis
Das SRC gestattet Ihnen die Nutzung einer UKW-Funkanlage auf dem Meer, wobei die Reichweite in etwa bis zu 30 Seemeilen vor der Küste reicht.
LRC – Allgemeine Funkbetriebszeugnis
Das LRC ermöglicht Ihnen die Bedienung von UKW-, Grenzwellen-, Kurzwellen- und Satellitenfunkanlagen auf hoher See. Die Reichweite dieser Funkanlagen erstreckt sich bis zur Hohen See.